Ich war die letzten Jahre mehrmals ins Ausland auf andere Betriebsstätten meines Arbeitgebers entsendet. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung haben wir einen Steuertopf und der Arbeitgeber kümmert sich um die Abführung der Steuern im jeweiligen Land.
In naher Zukunft möchte ich in meiner Heimatgemeinde ein Stück Wald und einen Acker kaufen, welche ich aber gleich verpachten werde.
Es stellen sich folgende Fragen:
Muss ich dann in Zukunft aufgrund mehererer Einkommen (nichtselbständig + Pachtertrag) verpflichtend einen Steuerausgleich machen oder gibt es hier einen Freibetrag?
Wenn ja, geht es hierbei um den Einheitswert des Waldes bzw. des Ackers? Wie hoch liegt dieser etwaige Grenzwert um mir den Steuerausgleich zu ersparen?
Ich möchte keinesfalls aufgrund geringer Pachterträge hohe Steuernachforderungen aufgebrummt bekommen. |