Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Roland am 23.08.2011 15:44
 


THEMA:  Auslandsentsendungen + Nutzflächenkauf --> Verpflichtender Steuerausgleich ?

Ich war die letzten Jahre mehrmals ins Ausland auf andere Betriebsstätten meines Arbeitgebers entsendet. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung haben wir einen Steuertopf und der Arbeitgeber kümmert sich um die Abführung der Steuern im jeweiligen Land.

In naher Zukunft möchte ich in meiner Heimatgemeinde ein Stück Wald und einen Acker kaufen, welche ich aber gleich verpachten werde.

Es stellen sich folgende Fragen:

Muss ich dann in Zukunft aufgrund mehererer Einkommen (nichtselbständig + Pachtertrag) verpflichtend einen Steuerausgleich machen oder gibt es hier einen Freibetrag?

Wenn ja, geht es hierbei um den Einheitswert des Waldes bzw. des Ackers? Wie hoch liegt dieser etwaige Grenzwert um mir den Steuerausgleich zu ersparen?

Ich möchte keinesfalls aufgrund geringer Pachterträge hohe Steuernachforderungen aufgebrummt bekommen.

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 30.08.2011 07:22
 


THEMA:  Auslandsentsendungen + Nutzflächenkauf --> Verpflichtender Steuerausgleich ?

Lieber Herr Roland,

Wenn, und solange, Sie in Österreich einen Wohnsitz haben, dann sind Sie mit dem gesamten Welteinkommen in Österreich steeuerpflichtig. Wenn nun Ihre Steuer aus Nichtselbständigkeit in einem anderen Land bezahlt wird, dann muss jeweils das Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden ob hier die Befreiungsmethode (Einkommen wird nur zur Progressionsermittlung berücksichtigt) oder die Anrechnungsmethode (volle Versteuerung in Österreich und Abzug der im Ausland bezahlten Steuer) zu berücksichtigen ist. Abeer jedenfalls wären in Österreich schon Steuererklärungen bisher notwendig gewesen.

Wenn Sie nun noch eine zusätzliche Verpachtung haben, dann ändert sich daher an der Situation nichts mehr. Sie müssen alle Einkünfte angeben, entweder werden Sie nur für die Ermittlung des Steuersatzes oder eben für die Steueranrechnung herangezugen, und letztlich wird nur mehr die Verpachtung voll besteuert.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.75 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.